Wer füllt was aus?
Den Antrag stellen Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer gemeinsam – beide unterschreiben am Ende. Ist das Haus noch bewohnt oder vermietet, trägt sich zusätzlich jeder über diesen Anschluss versorgte Kunde mit Zähler- und Kundennummer in die Tabelle ein und kündigt damit sein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken.





