Wer füllt was aus?
Die Anfrage stellt und unterschreibt der Auftraggeber, in der Regel der Grundstückseigentümer oder Bauherr. Die Anschlussleistungen für Strom und Wasser bekommen Sie am besten von Ihren Fachinstallateuren, die auch die Anmeldung zum Netzanschluss Strom bzw. Erdgas unterschreiben – sie gehört zur Anfrage dazu.





