Wer füllt was aus?
Die Anmeldung unterschreibt der Anlagenbetreiber – bei Gewerbebetrieben die Firma, vertreten durch eine zeichnungsberechtigte Person. Die technischen Abschnitte zu Messung, Generator, Anlagendaten und Schutzeinrichtung bereitet in der Praxis der Errichter vor, der im dritten Abschnitt mit Ansprechpartner eingetragen wird. Die Angaben zu BAFA, Eigenversorgung und Vermarktung stimmt der Betreiber mit seinem Steuer- oder Energieberater ab.





