Wer füllt was aus?
Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) trägt Zähler, Geräte und Leistungen ein und unterschreibt mit Firmenstempel. Der Auftraggeber bzw. Kostenträger unterschreibt die Anmeldung und später den Auftrag zur Inbetriebsetzung, der Grundstückseigentümer stimmt mit eigener Unterschrift zu. Die Abgasführung bestätigt der Bezirkskaminkehrermeister.





