Wer füllt was aus?
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer trägt Anschrift und Grundstück ein, bestätigt die Auflagen und unterschreibt. Zählernummer, Zählerstand, Inbetriebnahme und Eichfrist trägt das eingetragene Installationsunternehmen ein, das den Zähler montiert hat, und bestätigt den fachgerechten Einbau mit Unterschrift und Stempel.





