Wer füllt was aus?
Den Großteil füllt das Installationsunternehmen aus, das nach § 13 Abs. 2 NDAV im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist – inklusive Gasgeräten und Fertigstellungserklärung. Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer liefern ihre Daten. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigt mit Unterschrift und Stempel, dass er über die Aufstellung der Feuerungsanlage informiert ist.





