Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer – meist Bauherr oder Eigentümer – füllt die Anmeldung aus und unterschreibt sie als Antragsteller. Die Gasgeräte und ihre Nennwärmebelastung liefert das Planungsbüro oder der Gasinstallateur. Ist der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer, stimmt der Eigentümer mit seiner Unterschrift zu.





