Wer füllt was aus?
Der Kunde – meist der Bauherr – trägt Verbrauchsstelle, eigene Daten und das beauftragte Installationsunternehmen ein und unterschreibt die Verpflichtung, die Anlage durch ein Vertrags-Installationsunternehmen ausführen zu lassen. Die Gasgeräte und ihre Nennwärmeleistung liefert in der Regel der Heizungsbauer. Ist der Kunde nicht Eigentümer, unterschreibt zusätzlich der Grundstückseigentümer.





