Wer füllt was aus?
Der Elektrofachbetrieb trägt Anschlussobjekt, Art der Anmeldung und den Leistungsbedarf der Kundenanlagen ein und bestätigt diese Angaben auf Wunsch mit seiner Unterschrift. Der Anschlussnehmer – Bauherr, Eigentümer oder Firma – ergänzt seine Daten. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt der Grundstückseigentümer im eigenen Abschnitt zu.





