Wer füllt was aus?
Das eingetragene Elektroinstallationsunternehmen trägt Anlagen, Messeinrichtungen und Leistungen ein und unterschreibt mit Firmenstempel; die verantwortliche Elektrofachkraft gibt die Fertigstellungserklärung ab. Der Anschlussnehmer unterschreibt unter „Angebot an“. Gehört ihm das Grundstück nicht, stimmt der Eigentümer mit eigener Unterschrift zu.





