Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Auftraggeber – meist der Eigentümer oder Bauherr, der ein Gebäude abreißen oder umbauen lässt – und unterschreibt ihn. Die ausführende Firma muss von den Albstadtwerken für Abtrennungen zugelassen sein und nennt einen Ansprechpartner. Die Freigabe durch Bau/Instandhaltung und Geschäftsführung erteilen die Albstadtwerke intern.





