Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer, der zugleich Rechnungsempfänger ist – etwa der Eigentümer, ein Bauträger oder ein Abbruchunternehmen im Auftrag. Gehört das Grundstück jemand anderem, füllt der Grundstückseigentümer seinen Teil aus und unterschreibt die ergänzenden Bedingungen mit.





