Wer füllt was aus?
Den Antrag unterschreiben Anschlussnehmer – also Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft, oft vertreten durch die Hausverwaltung – und Anschlussnutzer, der den Strom an der Messstelle bezieht. Die beauftragte Elektrofirma trägt sich als technischer Ansprechpartner ein. Ein abweichender Rechnungsempfänger und ein abweichender Grundstückseigentümer unterschreiben zusätzlich.





