Wer füllt was aus?
Laut Formular füllt das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) den Antrag aus – im Auftrag des Bauherrn bzw. Eigentümers. Das VIU trägt die technischen Angaben aus der Rohrweitenberechnung ein und bestätigt mit Stempel, dass die Anlage nach DIN 1988 und AVBWasserV errichtet ist. Der Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder sein Bevollmächtigter unterschreibt zusätzlich. Die Felder „Vom Versorgungsunternehmen auszufüllen“ bleiben den Stadtwerken Tübingen vorbehalten.





