Wer füllt was aus?
Antragsteller, Anschlussadresse und Gebäudenutzung trägt der Bauherr ein und unterschreibt. Die Entnahmestellen, Durchflüsse und den Spitzendurchfluss ermittelt zweckmäßigerweise der Fachinstallateur. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, unterschreibt zusätzlich der Grundstückseigentümer.





