Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Auftraggeber – häufig das Bauunternehmen, manchmal der Bauherr selbst. Er trägt die Baustelle ein und unterschreibt. Gehört das Grundstück jemand anderem, unterschreibt der Eigentümer zusätzlich, sonst wird der Vertrag nicht wirksam. Ein abweichender Rechnungsempfänger stimmt mit seiner Unterschrift zu.





