Wer füllt was aus?
Der Anschlussnutzer – Haushalt oder Betrieb, der das Gas bezieht – trägt Objekt und Kontaktdaten ein und unterschreibt. Bei gemieteten Räumen stimmt der Anschlussnehmer zu, wenn der Zählerplatz verändert wird. Auftrag, Leistungsangaben, Zählerart und die Erklärung nach DVGW-TRGI übernimmt die eingetragene verantwortliche Gasfachkraft.





