Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt und unterschreibt der Grundstückseigentümer. Er nennt die Sparten, die Zählernummern und eine Person, die den Monteuren den Zugang ermöglicht – bei Abrissen häufig das Abbruchunternehmen. Soll die Rechnung an jemand anderen gehen, etwa an einen Käufer oder Bauträger, unterschreibt dieser als Rechnungsempfänger mit.





