Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt grundsätzlich der Grundstückseigentümer und unterschreibt ihn. Beauftragt er ein Abbruchunternehmen, einen Architekten oder eine Hausverwaltung, trägt dieser sich als Antragsteller ein, unterschreibt ebenfalls und legt die Vollmacht des Eigentümers bei. Den Eigentumsnachweis per Grundbuchauszug fügen Sie in jedem Fall an.





