Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer, meist der Bauherr, oft gemeinsam mit Architekt oder Installationsfirmen, die den Leistungsbedarf kennen. Er unterschreibt am Ende. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, gibt der Grundstückseigentümer im eigenen Abschnitt sein Einverständnis mit Unterschrift.





