Wer füllt was aus?
Den Auftrag erteilt, wer den Zählerwechsel wünscht und bezahlt: der Anschlussnutzer selbst oder sein Gaslieferant. Anschlussnutzer und Anschlussstelle beschreiben, wo der Zähler hängt; die Rechnungsanschrift nennt, an wen die Pauschale geht. Gewechselt wird nur an technisch einwandfreien Zählerplätzen – Mängel daran beseitigt vorher ein eingetragenes Installationsunternehmen.





