Wer füllt was aus?
Das Datenblatt füllt die Elektrofachkraft aus, die die Wärmepumpe anschließt – häufig zusammen mit dem Heizungsbauer, der Wärmebedarf, Betriebsweise und Herstellerdaten kennt. Die Elektrofachkraft unterschreibt mit Stempel und bestätigt dabei die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG. Der Anlagenbetreiber muss nur Name und Anschrift beisteuern.





