Wer füllt was aus?
Das Datenblatt gehört zur Anmeldung einer Bezugsanlage, wenn einzelne Geräte die Grenzwerte der VDE-AR-N 4100 überschreiten. Ausfüllen darf es der Anschlussnehmer oder ein Beauftragter; in der Praxis übernimmt das der Elektrofachbetrieb, der die Anlage errichtet. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Angaben stimmen.





