Pflicht nach DGUV Vorschrift 23
Die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste verlangt vom Unternehmer Dienstanweisungen für die Tätigkeiten im Objekt. Sie regeln das Verhalten der Sicherheitskräfte und berücksichtigen die besonderen Gefährdungen vor Ort. DIN 77200 beschreibt ergänzend Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen, zu denen auch eine objektbezogene Dienstanweisung gehört.





