Wer füllt was aus?
Anschlussobjekt, Anlagenart, Messeinrichtung und Erklärung füllt der eingetragene Elektrofachbetrieb aus, der die Anlage errichtet hat; die verantwortliche Elektrofachkraft unterschreibt mit Firmenstempel. Der Anschlussnutzer trägt seine Daten ein und beauftragt mit seiner Unterschrift den Zählereinbau. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt zusätzlich der Grundstückseigentümer zu.





