Wer füllt was aus?
Der eingetragene Elektrofachbetrieb trägt Anlage, anmeldepflichtige Geräte und Messeinrichtung ein und bestätigt mit Unterschrift und Stempel, dass die Anlage nach TAB und NAV fertig ist. Der Anschlussnutzer unterschreibt den Auftrag an den Messstellenbetreiber. Ist er nicht Eigentümer, stimmt der Anschlussnehmer zu.





