Korrekturmaßnahmen im HACCP-System
Nach Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 legt jeder Lebensmittelunternehmer Korrekturmaßnahmen für den Fall fest, dass die Überwachung einen nicht unter Kontrolle befindlichen kritischen Kontrollpunkt zeigt. Ebenso gehören Verifizierung und Dokumentation zu den HACCP-Grundsätzen.





