Wer füllt was aus?
Den technischen Teil – Vorgang, Art der Anlage, Messeinrichtungen und die Erklärung – füllt die verantwortliche Elektrofachkraft eines eingetragenen Elektrofachbetriebs aus und unterschreibt mit Firmenstempel. Der Anschlussnutzer, also wer den Strom künftig bezieht, ergänzt seine Daten und unterschreibt den Auftrag an den Messstellenbetreiber. Wird der Zählerplatz verändert und ist er nicht selbst Eigentümer, stimmt der Anschlussnehmer zu.





