Wer füllt was aus?
Der Kunde gibt Verbrauchsstelle, Rechnungsanschrift und Gaslieferant an und unterschreibt den Hinweis zu GasGVV und NDAV. Das Vertragsinstallationsunternehmen listet die installierten Gasgeräte auf, legt den Gasströmungswächter fest und versichert mit Stempel, dass die Anlage nach DVGW-TRGI geprüft und dicht ist. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigt zuletzt, dass die Geräte in Betrieb gehen können.





