Wer füllt was aus?
Anlage, Zähler und die Erklärung trägt der Elektrofachbetrieb ein, dessen verantwortliche Elektrofachkraft bei einem Netzbetreiber eingetragen ist. Der Anschlussnutzer – bei Gewerbe meist der Mieter – ergänzt seine Daten und beauftragt den Messstellenbetreiber. Gehört das Gebäude einem anderen, stimmt der Anschlussnehmer zu.





