Wer füllt was aus?
Das eingetragene Installationsunternehmen füllt Objekt, Antragsart, Erdgasgeräte und Gaszähler aus und gibt die Erklärung mit Unterschrift der Erdgasfachkraft und Firmenstempel ab. Der Anschlussnutzer bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift; wohnt er zur Miete, stimmt der Eigentümer oder die Hausverwaltung zusätzlich zu.





