Wer füllt was aus?
Die technischen Angaben zu Leistung, Zählerart, Geräten und Einspeisung trägt der Elektrobetrieb ein und bestätigt die Fertigstellung mit Stempel und Unterschrift. Der Auftrag zum Zählereinbau wird für den Anschlussnehmer unterschrieben, die Wahl des Moduls nach § 14a EnWG trifft der Anschlussnutzer mit eigener Unterschrift. Den Abschnitt zum Zählereinbau füllen die Stadtwerke selbst aus.





