Wer füllt was aus?
Der eingetragene Elektroinstallateur trägt Meldungsart, Tätigkeiten, Anschlussobjekt und die Kundenanlagen mit Messeinrichtung ein und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die fachgerechte Errichtung. Kunde und Grundstückseigentümer unterschreiben die Bedingungen nach NAV; ein abweichender Rechnungsempfänger unterschreibt zusätzlich.





