Böschen oder verbauen
DIN 4124 regelt, wann Gräben senkrecht ohne Sicherung ausgehoben werden dürfen und wann sie geböscht oder verbaut werden müssen. Ohne Sicherung sind senkrechte Wände nur bis 1,25 m Tiefe zulässig. Darüber hängt der zulässige Böschungswinkel von der Bodenart ab, sonst ist ein Verbau oder ein statischer Nachweis erforderlich.





