Was der Auftraggeber prüfen sollte
Grundlage der Kontrolle sind Bewachungsvertrag, Leistungsverzeichnis und Dienstanweisung. Geprüft wird, ob die Posten wie vereinbart besetzt sind, ob die Mitarbeitenden das Objekt kennen und ob Zutrittskontrolle, Kontrollgänge und Meldewege funktionieren. DIN 77200 beschreibt Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen und eignet sich als Maßstab.





