Was eine Bestandsaufnahme von Abschottungen leisten soll
In Bestandsgebäuden sind Abschottungen oft über Jahre gewachsen: verschiedene Errichter, verschiedene Systeme, zahlreiche Nachbelegungen. Bei einer Begehung geht es deshalb zuerst um Übersicht – wo befinden sich Schotts, sind sie gekennzeichnet und sind sie noch geschlossen. Musterbauordnung bzw. Landesbauordnung und MLAR verlangen, dass Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Bauteile die Ausbreitung von Feuer und Rauch nicht ermöglichen; ein Schottkataster macht sichtbar, wo das im Bestand fraglich ist.
Entscheidend ist eine einheitliche Erfassung: Jedes Schott bekommt eine Nummer und eine Lage, die sich im Schottplan wiederfinden lässt. Nur so können Folgebegehungen, Instandsetzungsaufträge und spätere Nachbelegungen auf denselben Bestand zugreifen.
- Eindeutige Schott-Nr. und nachvollziehbare Lage
- Bauteil, Durchführungsart und erkennbares System
- Kennzeichnungsschild und, sofern lesbar, Errichter, Nachweis-Nr. und Baujahr
- Fotos der Abschottung und des Details bzw. der Kennzeichnung
- Zustand mit Begründung, wenn ein Schott nicht beurteilbar ist
- Dringlichkeit und empfohlene Maßnahme bei jedem mangelhaften Schott





