Erst sichern, dann betreten
Ein überflutetes oder sturmbeschädigtes Gebäude wird erst betreten, wenn die Behörden das Gebiet freigegeben haben und Strom und Gas für die betroffenen Bereiche abgeschaltet sind. Danach werden tragende Bauteile, Fundamente, Dach und Zugänge auf sichtbare Schäden geprüft. Bei Zweifeln an der Standsicherheit entscheidet eine Fachperson für Tragwerke.





