Wer füllt was aus?
Den Antrag stellt der Anschlussnehmer, meist der Hauseigentümer. Er wählt die Leistung, nennt Gründe, Objekt und Gaszähler und unterschreibt. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, unterschreibt der Eigentümer zusätzlich. Ein Heizungsbauer kann als Ansprechpartner vor Ort eingetragen werden.





