Instandhaltung nach BetrSichV
Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel so instand halten, dass sie während der gesamten Verwendung sicher sind. Wartungsintervalle und Umfang ergeben sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers und der Gefährdungsbeurteilung. Vor jeder Arbeit wird die Anlage abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert.





