Was eine vollständige Schottdokumentation enthalten muss
Abschottungen sind nach Musterbauordnung bzw. Landesbauordnung und MLAR dort nötig, wo Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand geführt werden. Wer sie herstellt, bestätigt mit der Übereinstimmungserklärung des Errichters, dass die Ausführung dem Anwendbarkeitsnachweis entspricht – also einer abZ/aBG, einem abP, einer ETA mit aBG oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Damit diese Erklärung belastbar ist, muss jedes einzelne Schott nachvollziehbar erfasst sein.
In der Praxis scheitert die Abnahme selten an der Abschottung selbst, sondern an Lücken in der Dokumentation: fehlende Fotos vor dem Verschließen, eine unklare Nachweis-Nr. oder ein Schott, das im Schottplan nicht auftaucht.
- Eindeutige Schott-Nr. und Lage, passend zum Schottplan
- Bauteil, Bauteildicke und geforderte Feuerwiderstandsdauer laut Brandschutzkonzept
- Medien und Belegung, Öffnungsform, Maße, Ringspalt und Abstand zur nächsten Öffnung
- Abschottungssystem, Hersteller, Produkt und Typical bzw. Konstruktionsdetail
- Nachweisart, Nachweis-Nr. und Geltungsdauer, idealerweise das Dokument selbst
- Fotos vor dem Verschließen, der fertigen Abschottung und des Kennzeichnungsschilds
- Ergebnis je Schott sowie Übereinstimmungserklärung mit Unterschriften





