Wer füllt was aus?
Seite 1 füllt der Bauherr oder das beauftragte Bauunternehmen aus und unterschreibt die verbindliche Bestellung. Wird der Baustrom an der Freileitung oder am Hausanschlusskasten eines anderen Gebäudes abgegriffen, unterschreibt dessen Eigentümer die Zustimmungserklärung auf Seite 2. Den Baustromverteiler stellt und prüft Ihr Elektroinstallateur.





