Wer füllt was aus?
Die Gebäude- und Kundendaten trägt der Antragsteller ein, die Nennwärmeleistungen liefern meist Planer oder Heizungsbauer aus der Heizlastberechnung. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, unterschreibt der Grundstückseigentümer bzw. der gesetzlich Berechtigte die Zustimmung. Zum Schluss verpflichtet sich der Antragsteller mit seiner Unterschrift zur Ausführung durch ein Vertrags-Installationsunternehmen.





