Wer füllt was aus?
Objekt- und Kontaktdaten trägt der Bauherr als Anschlussnehmer ein. Die Leistungsangaben für Strom und Erdgas sowie die Trinkwasser-Durchflüsse stimmt er mit seinem Elektro- bzw. SHK-Fachbetrieb ab, der je Sparte mit Kontaktdaten genannt wird. Unterschreiben muss der Anschlussnehmer; ist er nicht Eigentümer, stimmt der Grundstückseigentümer zusätzlich schriftlich zu.





