Wer füllt was aus?
Anschlussobjekt, Kundenanlagen und Leistungswerte trägt in der Regel der Elektrofachbetrieb ein, der bei einem Netzbetreiber eingetragen ist. Die Angaben zum Anschlussnehmer, zum Angebotsempfänger und gegebenenfalls die Zustimmung des Grundstückseigentümers ergänzt der Bauherr. Erzeugungsanlagen und Speicher gehören nicht in diesen Vordruck, sondern in das Netzanschluss-Portal.





