Wer füllt was aus?
Das im Installateurverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen trägt Anschluss, Gasgeräte und Arbeiten ein und unterschreibt zweimal: für die Ausführung nach NDAV und TRGI und für die Fertigstellung. Der Bezirksschornsteinfegermeister bestätigt, dass er über die Aufstellung der Feuerstätte informiert ist. Anschlussnehmer und Eigentümer werden mit ihren Daten erfasst.





