Wer füllt was aus?
Die Anmeldung füllt die Installationsfirma aus, die die Trinkwasseranlage errichtet hat und nach § 12 Abs. 2 AVB Wasser V in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Sie trägt die Zählergröße, das Anwesen und den Eigentümer ein und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Ausführung nach DIN 1988 und DIN EN 806. Die Daten zur Rechnungsadresse stimmt sie vorher mit dem Eigentümer ab.





