Wer füllt was aus?
Der Netzanschlussnehmer oder -nutzer unterschreibt die Anmeldung in Abschnitt 5; gehört das Grundstück jemand anderem, stimmt der Eigentümer in Abschnitt 6 zu. Die Angaben zu den Gasgeräten, die rechtsverbindliche Erklärung 9.1 und später die Fertigmeldung 9.2 übernimmt das Vertragsinstallationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis Gas eingetragen ist.





