Wer füllt was aus?
Objekt, Antragsart und Anschlussnehmer füllt der Bauherr oder Eigentümer aus und unterschreibt. Ist er nicht Eigentümer, stimmt der Eigentümer zu. Die Erdgasgeräte und die Angaben zum Installationsunternehmen ergänzt der Gasinstallateur – falls er schon bekannt ist – mit Ausweisnummer und Unterschrift der Erdgasfachkraft.





