Wer füllt was aus?
Der Anschlussnehmer – meist der Bauherr – gibt den Anschlussort an und unterschreibt als Empfänger des Angebots. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt der Eigentümer zusätzlich zu. Anlagen, Messeinrichtungen und Leistungswerte trägt das eingetragene Elektroinstallationsunternehmen ein; seine verantwortliche Elektrofachkraft unterschreibt die Erklärung zur Fertigstellung.





