Wer füllt was aus?
Anmeldung, Kundenanlagen und Leistungswerte ermittelt in der Regel der eingetragene Elektrofachbetrieb und bestätigt sie mit seiner Unterschrift. Der Anschlussnehmer – meist der Bauherr – ergänzt seine Daten und unterschreibt, damit die Anmeldung Teil des Netzanschlussvertrags werden kann. Ist er nicht Eigentümer des Grundstücks, stimmt der Eigentümer zu.





